Die Berufsausbildung in Vollzeit
Erlerne einen Beruf mit Zukunftsperspektiven
Berufsausbildung in Vollzeit
Am 01.01.2014 trat das Notfallsanitätergesetz in Kraft. Damit entstand ein neues, verantwortungsvolles und abwechslungsreiches Berufsbild im Rettungsdienst.
Zum Beruf des Rettungsassistenten unterscheidet sich die Ausbildung wesentlich:
Die Ausbildungsdauer steigt von bisher zwei auf drei Jahre. Gleichgesetzt zu anderen Lehrberufen, wird der theoretische Unterricht an der Schule und die praktische Ausbildung (an Lehrrettungswachen und Kliniken) künftig im blockweisen Wechsel stattfinden. Somit werden alle relevanten Erfahrungen und Kompetenzen des breiten Spektrums der Notfallrettung in Form von Lernfeldern vermittelt.
Darüber hinaus handelt es sich um eine vergütete Ausbildung, bei der die künftigen Notfallsanitäter als Auszubildende angestellt sind. Ein Schulgeld muss durch die Schüler nicht mehr gezahlt werden.
Die Berufsfachschule der ASB-Schulen Bayern gGmbH beginnt seit dem Schuljahr 2015 jedes Jahr zum 1. Oktober mit der Notfallsanitäterausbildung und freut sich schon heute auf Ihre Bewerbung!
Voraussetzungen zur Berufsausbildung
Der Gesetzgeber sieht folgende Mindestvoraussetzungen zum Start einer Vollzeitausbildung vor:
- Realschulabschluss (Mittlere Reife) oder eine nach dem Hauptschulabschluss
abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer. - Gesundheitliche Eignung
- Mindestalter: 16 Jahre
- Einwandfreies Führungszeugnis
- Deutsch in Wort und Schrift
Ausbildungsvergütung
Die Berufsausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter ist ein regelgerechter Ausbildungsberuf, der in Kombination von Ausbildungsblöcken an der Lehrrettungswache, an der Klinik und der Berufsfachschule stattfindet. In dieser Zeit werden Sie in die Tätigkeiten des laufenden Rettungsdienstes integriert und nehmen aktiv an der Versorgung und Betreuung von Notfallpatienten teil.
Ihre Ausbildung wird mit einer monatlichen Vergütung in Form eines pro Ausbildungsjahrs gestaffelten Entgelts entlohnt. Die Kostenträger legen derzeit einen einheitlichen Satz für alle Auszubildenden im Freistaat-Bayern fest. Auch die ASB-Schulen Bayern mit ihren kooperierenden Rettungswachen bezahlen den regulären und für Bayern bindenden Entgeltsatz zur Ausbildungsvergütung.