Praxisanleiter für Gesundheitsberufe
Vollausbildung mit 300 Stunden und Sonderregelungen bei einer 200 stündigen Ausbildung.
- In unseren Texten beziehen wir uns auf alle Geschlechter (m/w/d) und bleiben zur besseren Lesbarkeit in der einfachen Form. -
Die Ausbildung von Nachwuchskräften ist eine der tragendsten Säulen im Gesundheitswesen. Speziell im Rettungsdienst und in der Gesundheits- und Krankenpflege ist das Ausbilden von jungen Kräften ein fester Bestandteil. Damit die Schnittstelle zwischen theoretischer und praktischer Wissensvermittlung funktioniert, übernehmen Praxisanleiter einen zentralen Ausbildungspart in den Betrieben. In Zusammenarbeit mit den Berufsfachschulen und den Ausbildungsträgern koordinieren sie die Ausbildung vor Ort, beraten die Auszubildenden und begleiten diese in deren praktischen Einsätzen. Dass dieser Funktion eine hohe Bedeutung zugesprochen wird, zeigt sich bereits an der Tatsache, dass der Gesetzgeber die Weiterqualifizierung von genügend Praxisanleitern in den Ausbildungsbetrieben vorschreibt. Erst mit Einhaltung der Rahmenvorgaben ist es den Einrichtungen möglich, eigene bzw. externe Auszubildende anzuleiten.
Sie durchlaufen eine berufspädagogische Ausbildung, die in einer Abschlussprüfung endet. Mit einem Gesamtumfang von mind. 300 Stunden erfüllen Sie damit alle Vorgaben des Gesetzgebers. Die Inhalte richten sich nach den geltenden Regeln zur Notfallsanitäterausbildung und -anleitung.
Wie setzen sich die Stunden zusammen?
- 240 Stunden berufspädagogische Ausbildung (Theorie)
- 24 Stunden berufspädagogische Hospitation (z. B. Lehrrettungswache oder Schule)
- 36 Stunden Selbststudium
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300 Stunden
Hinweis:
Zum Erhalt der Gültigkeit Ihres Status "Praxisanleiterin bzw. Praxisanleiter" müssen Sie sich jährlich mit mind. 24 Stunden fortbilden.
Unser 24 stündiges Fortbildungsprogramm finden Sie hier.
Termine zur Vollausbildung FOLGEN!
Lehrgang 300 Std.
Lehrgangsgebühren und Anmeldung
- Praxisanleiter/in mit 300 Stunden inkl. Abschlussprüfung (Externe Teilnehmer): 3.120,00 €
- Praxisanleiter/in mit 300 Stunden inkl. Abschlussprüfung (ASB): 2.800,00 €
- Praxisanleiter/in Einzelmodul: 530,- Euro (ASB: 480,- Euro)
Alle Lehrgangsgebühren enthalten Lehrgangsunterlagen, Mittagsverpflegung, Kaffee und Wasser.
Die Leistungen sind nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Fortbildung (24 Stunden) für bestehende Praxisanleiter:innen
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Besuchen Sie unsere Seite "Fortbildung für Praxisanleiter:innen"
Aktuelle Regelungen für bestehende / angehende Praxisanleiter
Nach der aktuellen Gesetzeslage gibt es einen Bestandschutz und eine Übergangsregelungen für bestehende und angehende Praxisanleiter.
Bestehende Praxisanleiter mit 200 Stunden berufspädagogischer Ausbildung.
Erfolgreicher Abschluss bzw. Titel im Jahr 2020
Bestehende Praxisanleiter oder Anwärter, die bis zum 31.12.2020 ihren erfolgreichen Abschluss erhalten, besitzen einen Bestandschutz. Verpflichtend ist aber eine jährliche und kontinuierliche Fortbildung von mind. 24 Stunden. Sollten Sie Ihre Fortbildungspflicht nicht nachweisen können, verfällt Ihr Bestandschutz.
Anwärter zum Praxisanleiter (200 Stunden) mit Abschluss nach dem Jahr 2020.
Der Gesetzgeber gibt eine Übergangsregelung bis in das Jahr 2023 für Praxisanleiter (200 Stunden Ausbildung), die ihren Abschluss im Zeitraum zwischen 2021 und 2023 erreichen.
Diese Personen können bis 31.12.2023 in der Praxisanleitung eingesetzt werden. Verpflichtend ist der jährliche und kontinuierliche Besuch einer mind. 24 stündigen Fortbildung.
ACHTUNG: Wer nach dem 31.12.2023 weiterhin als Praxisanleiter tätig sein will bzw. seinen Titel erhalten möchte, muss bis zu diesem Stichtag eine Weiterbildung von mind. 100 Stunden zzgl. Abschlussprüfung besuchen (betrifft nur Personen der Übergangsregelung!) .
Fortbildungspflicht für Praxisanleiter
Praxisanleiter unterliegen ab 01.01.2021 einer jährlichen und kontinuierlichen Fortbildungspflicht im berufspädagogischen Themenfeld. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, dürfen Sie nicht mehr in der Praxisanleitung eingesetzt werden.
Ein Aussetzen der jährlichen Fortbildung kann zum Erlöschen von Sonderregelungen führen, wie z. B. dem Bestandschutz, der Übergangsregelungen etc.
Planen Sie daher frühzeitig Ihr Fortbildungsprogramm um nicht in einen möglichen Verzug zu kommen.